Ausbildung B196
Selbstverständlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit die Zusatzausbildung B196 in unserer Fahrschule zu machen. Diese berechtigt Sie zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1.
Voraussetzungen
- Mindestalter 25 Jahre
- Min. 5 Jahre im Besitz der Klasse B
- Fahrerschulung
Hinweise
B196 ist eine Schlüsselnummer als Zusatz zur Fahrerlaubnis der Klasse B. Sie sind damit berechtigt, Fahrzeuge der Klasse A1 zu fahren, jedoch erhalten Sie keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.Daher dürfen Sie derartige Fahrzeuge nur innerhalb Deutschlands fahren und haben auch nicht die Möglichkeit, nach 2 Jahren einen Aufstieg in Klasse A2 zu machen.